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Betrug Hilfe 24
Häufige Fragen

Alles, was Sie vor dem ersten Schritt wissen möchten.

Kosten, Chancen, Fristen, Ablauf: Hier beantworten wir die Fragen, die uns Betroffene am häufigsten stellen – so ehrlich, wie wir sie auch im Mandat beantworten würden.

Kosten, Chancen & Ablauf

Die wichtigsten Antworten.

Was kostet mich die Beauftragung?

Zahlung nur bei Erfolg: Die Ersteinschätzung ist kostenfrei, und auch danach entstehen keine Vorkosten. Eine Vergütung fällt erst an, wenn für Sie tatsächlich Geld zurückfließt – Sie tragen also kein finanzielles Risiko.

Vor einer Beauftragung erhalten Sie die Konditionen schriftlich und transparent. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir zusätzlich kostenfrei, ob sie eintrittspflichtig ist.

Wie realistisch ist es, mein Geld zurückzubekommen?

Ehrliche Antwort: Es hängt vom Einzelfall ab – vor allem davon, wohin das Geld geflossen ist, wie schnell gehandelt wird und welche mithaftenden Beteiligten (Banken, Zahlungsdienstleister, Vermittler) erreichbar sind. Vollständige Rückführung gelingt nicht immer; erhebliche Teilrückführungen sind in vielen Konstellationen realistisch.

Genau deshalb ist unsere Ersteinschätzung kostenlos: Sie sollen entscheiden können, bevor Sie auch nur einen Euro investieren. Fälle ohne realistische Aussicht lehnen wir ab und sagen Ihnen das offen.

Das Geld ist ins Ausland oder in Krypto geflossen – ist es damit verloren?

Nein, nicht zwingend. Krypto-Transaktionen sind auf der Blockchain dauerhaft nachvollziehbar; über regulierte Börsen mit Identifizierungspflichten lassen sich Empfänger oft identifizieren und Bestände einfrieren. Bei Auslandsüberweisungen arbeiten wir mit Partnerkanzleien in den relevanten Jurisdiktionen – etwa Zypern, VAE oder Singapur – zusammen.

Wie lange dauert ein solches Verfahren?

Sicherungsmaßnahmen wie Kontosperrungen oder Arrest sind oft in Tagen bis wenigen Wochen möglich. Die vollständige Durchsetzung – insbesondere mit Auslandsbezug – dauert realistisch mehrere Monate bis wenige Jahre. Sie erhalten von uns regelmäßige Zwischenberichte und wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht.

Ist mein Anspruch schon verjährt?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt erst am Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB). Bei Betrug ist die Kenntnis oft später anzusetzen, als Betroffene glauben – und gegen unbekannte Täter läuft sie unter Umständen noch gar nicht. Lassen Sie das prüfen, bevor Sie einen Anspruch abschreiben.

Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?

In den meisten Fällen nicht. Wir vertreten Sie umfassend; viele Verfahren enden zudem in Vergleichen oder werden schriftlich geführt. Sollte eine persönliche Anhörung nötig sein, bereiten wir Sie gründlich vor und begleiten Sie.

Ich schäme mich, überhaupt darauf hereingefallen zu sein.

Das geht fast allen unserer Mandanten so – darunter Unternehmern, Juristen und Bankkaufleuten. Diese Systeme werden von organisierten Gruppen mit psychologischer Schulung betrieben; sie funktionieren, weil sie professionell sind, nicht weil ihre Opfer naiv wären. Scham ist die stärkste Waffe der Täter: Sie verhindert Anzeigen und schützt die Strukturen. Der Gang zum Anwalt beendet das.

Woran erkenne ich, dass Sie seriös sind?

Berechtigte Frage. Prüfen Sie uns: Die in unserem Netzwerk tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis (Bundesrechtsanwaltskammer) recherchierbar. Wir verlangen keine Vorkasse und keine Gebühren für „Rückholungen“ – Zahlung erfolgt ausschließlich im Erfolgsfall. Wir treten außerdem nie unaufgefordert an Sie heran; der erste Schritt liegt immer bei Ihnen. Ein persönliches Gespräch ist jederzeit möglich.

Praktische Fragen

Unterlagen, Versicherung & Zusammenarbeit.

Welche Unterlagen brauche ich für die Ersteinschätzung?

Alles, was Sie haben – Vollständigkeit ist nicht nötig: Überweisungsbelege oder Kontoauszüge, Screenshots der Plattform und Ihres dortigen „Kontostands“, Chatverläufe und E-Mails, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs, Verträge oder Zeichnungsscheine. Auch mit wenigen Anhaltspunkten können wir die ersten Schritte prüfen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Häufig ja – je nach Tarif und Baustein. Kapitalanlagestreitigkeiten sind in manchen Policen ausgeschlossen, die Deckung für Betrugsfälle mit deliktischem Hintergrund ist aber oft gegeben. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und klären das, bevor Kosten entstehen.

Kann ich zunächst anonym anfragen?

Sie können Ihren Fall telefonisch zunächst ohne vollen Namen schildern. Für eine belastbare Prüfung von Zahlungswegen und Fristen benötigen wir dann aber Ihre Daten – die ab dem ersten Kontakt der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegen. Niemand erfährt von Ihrer Anfrage.

Was passiert, nachdem ich das Formular abgeschickt habe?

Ein Spezialist aus unserem Netzwerk – kein Callcenter – sichtet Ihre Angaben und meldet sich binnen 48 Stunden (werktags) bei Ihnen. Sie erhalten eine erste Einschätzung zu Chancen, Fristen und nächsten Schritten. Es entstehen keine Vorkosten – Sie zahlen nur im Erfolgsfall.

Die Täter sind unbekannt. Gegen wen richtet sich mein Anspruch dann?

Gegen die erreichbaren Beteiligten: Banken und Zahlungsdienstleister mit verletzten Sorgfaltspflichten, Krypto-Börsen mit Auskunfts- und Sperrmöglichkeiten, Vermittler und Kontoinhaber der Empfängerkonten. Über Strafanzeige und Akteneinsicht werden zudem häufig Täter und Mittelsmänner nachträglich identifiziert.

Arbeiten Sie auch mit Mandanten außerhalb Deutschlands?

Ja. Termine führen wir bundesweit per Video oder Telefon; für Verfahren im Ausland arbeiten wir mit Partnerkanzleien in 14 Jurisdiktionen zusammen. Deutschsprachige Geschädigte aus Österreich und der Schweiz vertreten wir in Abstimmung mit örtlichen Kollegen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schildern Sie uns Ihren Fall – Sie erhalten binnen 48 Stunden eine persönliche Antwort.

Die wichtigste Antwort gibt es nur für Ihren konkreten Fall.

Kostenlose Ersteinschätzung binnen 48 Stunden – vertraulich, unverbindlich und von einem spezialisierten Anwalt.

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