Zum Inhalt springen
Betrug Hilfe 24
Muster E · Graumarkt & Beteiligungen

Graumarkt-Anlage geplatzt? Prüfen Sie Prospekt und Beratung.

Nachrangdarlehen, geschlossene Fonds, Direktinvestments in Container oder Edelmetalle: Der „graue Kapitalmarkt“ ist nur schwach reguliert. Wenn solche Anlagen scheitern, liegt der Hebel oft nicht beim insolventen Emittenten – sondern bei fehlerhaften Prospekten, falscher Beratung und provisionsgetriebenem Vertrieb.

Schritt für Schritt

So funktioniert die Masche.

Das Produkt

Ein Emittent legt eine Beteiligung, ein Nachrangdarlehen oder ein Direktinvestment auf – oft mit festen „Mieten“ oder „Zinsen“ und angeblicher Sachwert-Sicherheit.

Der Vertrieb

Finanzvermittler, teils aus dem persönlichen Umfeld, verkaufen das Produkt gegen hohe Provisionen – häufig an sicherheitsorientierte Anleger, für die es nie geeignet war.

Die verschwiegenen Risiken

Totalverlustrisiko, Nachrangklauseln, Weichkosten und Interessenkonflikte stehen zwar irgendwo im Prospekt – wurden im Gespräch aber verharmlost oder verschwiegen.

Die Schieflage

Zahlungen stocken, der Emittent meldet Insolvenz an. Als Nachranggläubiger stehen Anleger in der Schlange ganz hinten – die Haftung von Beratern, Vermittlern und Prospektverantwortlichen wird zum entscheidenden Hebel.

Warnsignale

Daran erkennen Sie die Masche.

Je mehr dieser Punkte zutreffen, desto wahrscheinlicher handelt es sich um Betrug – und desto wichtiger ist schnelles Handeln.

  • Feste Renditeversprechen bei unternehmerischem Risiko
  • Nachrangklauseln mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre
  • Beratung ohne schriftliche Risikoaufklärung und Protokoll
  • Hohe Weichkosten und Innenprovisionen
  • Emittent ohne belastbare Vermögenswerte
  • Druck, schnell zu zeichnen („limitierte Tranche“)
  • Anlage passt nicht zum besprochenen Sicherheitsbedürfnis
Ihre Ansprüche

So holen wir Ihr Geld zurück.

Die Täter sind oft schwer greifbar – die Wege Ihres Geldes sind es nicht. An diesen Punkten setzen wir an.

Prospekthaftung

Fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Prospekte begründen Ansprüche gegen Prospektverantwortliche, Gründungsgesellschafter und Hintermänner.

Berater- & Vermittlerhaftung

Wer anleger- oder objektwidrig beraten, Provisionen verschwiegen oder Risiken verharmlost hat, haftet persönlich – dahinter steht oft eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Rückabwicklung & Widerruf

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und Fernabsatzkonstellationen können auch Jahre später noch die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung ermöglichen.

Verjährung im Blick

Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre ab Kenntnis, spätestens nach zehn Jahren. Wir prüfen jede Frist – und hemmen sie, bevor sie abläuft.

Prospekthaftung§ 63 WpHG§ 826 BGB§§ 195, 199 BGB
Häufige Fragen

Fragen zu dieser Betrugsart.

Der Emittent ist insolvent. Hat eine Klage überhaupt Sinn?

Gegen den Emittenten oft nicht – aber er war selten allein. Vermittler, Berater, Prospektverantwortliche und Treuhänder haften unabhängig von der Insolvenz, und hinter Beratern steht meist eine Haftpflichtversicherung als solventer Gegner. Genau diese Ansprüche prüfen wir.

Die Zeichnung liegt Jahre zurück. Ist alles verjährt?

Nicht zwingend. Die dreijährige Frist beginnt erst mit Kenntnis von Schaden und Anspruchsgegner – bei verschwiegenen Prospektfehlern oft erst mit deren Aufdeckung. Daneben laufen zehnjährige Höchstfristen. Eine Prüfung lohnt fast immer, bevor Sie abschreiben.

Ich habe das Beratungsprotokoll nie erhalten. Ist das relevant?

Ja – fehlende oder lückenhafte Dokumentation geht im Prozess tendenziell zu Lasten des Beraters. Sammeln Sie alles, was Sie haben: Zeichnungsschein, Prospekt, E-Mails, Notizen, Zeugen des Gesprächs. Wir ordnen ein, was es wert ist.

Weitere Antworten finden Sie unter Häufige Fragen.

Beteiligung in Schieflage? Fristen laufen.

Wir prüfen kostenlos Prospekt, Beratung und Verjährung – und sagen Ihnen ehrlich, welche Gegner erreichbar sind.

Kostenlose Erstberatung anfordern